Vierte Ablautreihe
'i/e' + 'm/n/l/r' oder anders herum
[Mhd] nemen, sprechen
Merkmale der Ablautreihe | [Mhd.] Beispiele |
'i/e' + 'm/n/l/r' oder 'm/n/l/r' + 'i/e' im Infinitiv |
steln ('e' + 'l', [Nhd] stehlen) trefen ('r' + 'e') brechen ('r' + 'e') sprechen ('r' + 'e') |
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- Schwierigkeiten hier können Verben bereiten, die im [Nhd.] ein 'h' vor dem Endkonsonanten der Wurzel haben, im [Mhd.] allerdings nicht. Die Zuordnung ist also erleichtert, wenn das korrekte [Mhd.] Infinitiv vorliegt. Aber auch wenn das nicht der Fall ist, kann das [Nhd.] 'h' einfach außer Acht gelassen werden (z.B. [mhd.] steln - [Nhd.] stehlen).
- Wenn der sogenante Ach-Laut im Verb vorliegt, z.B. sprechen oder brechen, so kann in meisten Fällen die vierte Ablautreihe sofort identifiziert werden.
Als Sicherheitsschritt kann allerdings davor nach einem 'm/n/l/r' vor dem Wurzelvokal gesucht werden. - Manche [Nhd.] Verben haben im Infinitiv einen Doppellaut, der erst wegen der [Nhd.] Kürzung und Dehnung entstanden ist. Damit z.B. das Verb 'treffen'
auch nach der [Nhd.] Dehnung oder Kürzung kurz ausgesprochen werden konnte, wurde der Wurzelendlaut verdoppelt. Im [Mittelhochdeutschen] hatten
all diese Verben nur einen Wurzelendlaut, weil die offenen Silben im [Mhd.] - anders als jetzt - kurz ausgesprochen wurden.
Genau deshalb gehören sie zur vierten Ablautreihe. - Dagegen das Verb 'schwimmen' hat schon im [Mhd.] einen Doppellaut im Infinitiv und muss deshalb der dritten Ablautreihe zugeordnet werden.
Alle Angaben zu Merkmalen und Beispielen betreffen die [Mhd.] Formen der Verben, außer wenn anders angegeben.